Neues Schweizer Datenschutzgesetz ab 1. September 2023
Jede Website benötigt eine aktuelle Datenschutzerklärung
Das neue Schweizer Datenschutzgesetz bringt ab dem 1. September 2023 neue Vorgaben für Websites. Ab diesem Zeitpunkt ist es für Unternehmen Pflicht, die Bearbeitung von Personendaten zu dokumentieren und das datenschutzrechtliche Risiko zu bewerten.
Jedes Unternehmen und alle sonstigen Verantwortlichen benötigen eine aktuelle Datenschutzerklärung, welche üblicherweise auf der Website veröffentlicht werden. Eine Datenschutzerklärung ist ein komplexer rechtlicher Text. Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt für verschiedene Aktivitäten und Tätigkeiten sowie mit unterschiedlichen Anwendungen und Diensten von Dritten.
Mit unserem Datenschutz-Generator-Abo können wir für Sie einfach und kostengünstig rechtssichere Datenschutzerklärungen erstellen, die zur individuellen Situation in der Schweiz passen:
- Anwaltlich geprüft (Datenschutzpartner GmbH, Schweiz)
- Alle wichtigen Dienste von Dritten enthalten
- Wird aktuell gehalten sowie ergänzt und verbessert
- Einschliesslich heutiges und neues Datenschutzgesetz (DSG)
- Einschliesslich europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Interessiert?
Gerne unterbreiten wir Ihnen unser Angebot.